Rauchmelderpflicht in Sachsen: Übergangsfrist endet am 31.12.2023
Alle sächsischen Vermieter sowie die Eigentümer im selbstbewohnten Wohnraum müssen bis spätestens Ende 2023 ihre Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchmeldern ausstatten. Hintergrund: Anfang Januar 2022 verabschiedete das sächsische Kabinett einen ersten Entwurf für die Überarbeitung der sächsischen Bauordnung (SächsBo). Über den Entwurf zur Beschlussfassung entschied Anfang Juni 2022 abschließend der Landtag. Die Übergangsfrist endet nun am 31. Dezember 2023.
Quelle: © Rauchmelder Retten Leben
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