Informationen zu Rauchwarnmeldern

Warum, wo & wie?
Jedes Jahr verunglücken in Deutschland rund 500 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Zwei Drittel dieser Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Dabei sterben diese nicht durch die Flammen, sondern an den Folgen einer Rauchvergiftung. Diese Rauchtoten haben im Schlaf keine Chance, weil dichter Rauch sich sekundenschnell ausbereitet und bereits nach wenigen Atemzügen zum Tode führen können.\n\nHier ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter, denn der laute Alarm warnt Sie rechtzeitig - auch im Schlaf!
Überall dort, wo Menschen schlafen. Also in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen. Optimal ist die Ausstattung aller Räume.
Da Wasser- oder Staubpartikel bei Rauchwarnmeldern Fehlalarme auslösen können, werden in Bad und Küche bei Bedarf sog. Wärme- oder Hitzemeldern eingesetzt. Diese reagieren auf Temperaturen und nicht auf Rauchpartikel in der Raumluft. Eine Ausstattung von Küchen und Bädern ist nicht vorgeschrieben.
Laut DIN 14676 ist die Ausstattung von Treppenhäusern nicht vorgeschrieben, da diese keiner Wohneinheit zugeordnet werden können. Im Sinne einer frühzeitigen Alarmierung im Brandfall ist die Ausstattung aber empfehlenswert. Wichtig ist es in diesem Fall, die Bewohner über das richtige Verhalten im Brandfall zu informieren.
Rauchwarnmelder sind für den Einsatz in Wohnräumen konzipiert und entwickelt. Sofern bauaufsichtlich keine anderslautenden Auflagen bestehen, können Rauchwarnmelder auch im Gewerbe installiert und betrieben werden.
Ja, denn Rauch, Hitze und Verbrennungsprodukte steigen an die Decke und breiten sich dort horizontal aus. Wird der Rauchmelder in der Mitte der Decke des Zimmers platziert, so befindet er sich an der Stelle, wo ein Raucheintritt und somit eine Alarmierung am schnellsten zu erwarten ist.
Zu empfehlen ist die Montage auf der Schräge mit einem Abstand von ca. 1 m vom höchsten Punkt.
Einige Rauchwarnmelder (wie der Kidde Q1 und PE910) wurden speziell für diesen Einsatz geprüft und verfügen über eine entsprechende Zusatzzulassung.
Grundsätzlich gilt: Ein Rauchwarnmelder sollte fachgerecht installiert werden. Das beinhaltet, dass er fest und dauerhaft montiert wird. Daher ist grundsätzlich die Montage mit 2 Dübeln und Schrauben zu empfehlen.
Fragen zur Funktion
Bei den Rauchmeldern Kidde Q2, Sensys-2 und Cavius Invisible brauchen Sie die Batterie überhaupt nicht zu wechseln. Die Melder sind mit einer 10-Jahres-Batterie ausgestattet, die fest im Gerät verlötet sind.
Rauchmelder sollten spätestens nach 10 Jahren ausgetauscht werden.
Kidde gewährt eine Garantie von 10 Jahren auf Funktion und Energieversorgung für die Rauchwarnmelder Q1,Q2 und PE910; genauere Angaben dazu entnehmen Sie der Bedienungsanleitung.
Nein, die Melder sind ausschließlich für den Stand-Alone-Betrieb geeignet.
Ja, alle Rauchmelder haben eine Leuchtdiode, die Ihnen signalisiert, dass der Rauchwarnmelder betriebsbereit ist.
Ja, unsere Rauchmelder haben eine Störungsanzeige, die Ihnen signalisiert, wenn eine Störung vorliegt. Die Bedeutung der jeweiligen Störungssignale können Sie der Betriebsanleitung entnehmen.
Die häufigsten Störquellen sind: Wasser- oder Kochdämpfe, scharfes Anbraten, aufgewirbelter Staub und Verschmutzungen durch Baumaßnahmen und Renovierungen.
Vergewissern Sie sich, dass kein Brand vorliegt. Drücken Sie dann die Prüftaste Ihres Gerätes und aktivieren Sie so die Stummschaltung. Die Empfindlichkeit des Melders ist nun für einige Minuten herabgesetzt und das Alarmsignal wird abgeschaltet. Sie können nun die Störquelle ausfindig machen und beseitigen. Der Melder schaltet nach ca. 10 Minuten wieder in den normalen Betriebsmodus zurück.
Der Rauchwarnmelder muss vor Schmutz, Farbe oder Staub geschützt werden. D. h., entweder muss der Rauchwarnmelder vorübergehend demontiert oder durch eine geeignete Abdeckung geschützt werden. Wichtig: Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten ist der Melder wieder zu montieren oder die Abdeckung wieder zu entfernen. Anschließend ist ein Funktionstest durchzuführen.
Ein Rauchwarnmelder sollte nicht angestrichen werden, da die Gefahr besteht, den Raucheintritt zu behindern oder den Melder zu beschädigen (s. Garantie).
Der Rauchwarnmelder wird durch den Eintritt von Wasser sehr wahrscheinlich beschädigt oder zerstört. Er sollte daher umgehend ausgetauscht werden.
Fragen zur Wartung
Bei den Rauchmeldern Kidde Q2, Sensys-2 und Cavius Invisible brauchen Sie die Batterie überhaupt nicht zu wechseln. Der Melder ist mit einer 10-Jahres-Batterie ausgestattet, die fest im Gerät verlötet ist.
Unsere Rauchmelder sind laut Bedienungsanleitung monatlich mit dem Testknopf zu prüfen. Darüber hinaus besteht die Pflicht einer jährlichen Wartung (Sicht- und Alarmprüfung).
Ihr Rauchmelder sollte einmal im Monat mit dem Staubsauger gereinigt werden. Sie können auch die Messkammer reinigen, indem Sie Luft durch die Öffnungen rund um das Gerät saugen oder blasen. Die Außenseite des Rauchmelders kann mit einem feuchten Tuch abgewischt werden.
Die Verantwortung wird an den Eigentümer übertragen. Details und ggf. Ausnahmen finden Sie in den jeweiligen Landesbauordnungen.
Grundsätzlich darf die Wartung „Jedermann“ durchführen, da es bisher keine spezielle Qualifizierung zur Prüfung von Rauchwarnmeldern gibt. Empfehlenswert ist es jedoch, für die jährliche Wartung ein Fachunternehmen zu beauftragen.
Normen & Prüfzeichen
Das CE-Zeichen mit CPD- Prüfnummer bestätigt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, da es den Anforderungen der gültigen EU-Richtlinien entspricht.\n\nDas VdS-Zeichen bestätigt, dass das deutsche Prüfinstitut “VdS” die Funktion des Melders geprüft hat. Zudem stellt der VdS als einziges Institut in Europa durch regelmäßige Fertigungs- und Marktkontrollen sicher, dass die im Markt befindlichen Produkte den Anforderungen der Norm auch tatsächlich entsprechen.\n\nDie Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest.\n\nDie Installationsnorm DIN 14676 regelt in Deutschland Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung und richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und Sachverständigen, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner.\n\nIn Bundesländern mit Rauchmelderpflicht erfolgt eine fachgerechte Installation nach den Vorgaben der DIN 14676. U.a. dürfen gemäß dieser Norm nur Geräte installiert werden, die der Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen.